Österreicher Straße 51
01279 Dresden
Telefon:
03 51 - 213 99 19
Mobil:
01 51 - 212 44 88 5
Bestattungshaus Laubegast
zu Hause
Kankenhaus/Seniorenheim
öffentlichem Gelände
Wir helfen im Trauerfall
Sofort Hausarzt benachrichtigen! Der
Arzt stellt den Tod fest und händigt
den Angehörigen eine offizielle
Bescheinigung aus - den Totenschein.
Tritt der Tod im Pflegeheim oder im
Krankenhaus ein, leitet die dortige
Verwaltung das Notwendige in die
Wege. Jedoch sollten Heim oder
Klinik über eventuelle
Vorsorgeregelungen informiert
werden.
Tritt der Tod auf öffentlichem Gelände
ein, kümmern sich die zuständigen
Behörden um den Verstorbenen und
benachrichtigen die Angehörigen.
Wer ist bei einem Sterbefall zu benachrichtigen?
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vom Arzt ausgestellte Totenscheine
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den Personalausweis des Verstorbenen
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das Familienbuch zum Nachweis des Familienstandes
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(bei Ledigen die Geburtsurkunde; bei Verheirateten die Heiratsurkunde;
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bei Geschiedenen das Scheidungsurteil und Geburtsurkunde; bei verwitweten Verstorbenen die Sterbeurkunde des
Ehepartners sowie Heiratsurkunde)
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Krankenkassennachweis (Versichertenkarte)
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Rentenbescheid (Alters- und Hinterbliebenenrente) zum Abmelden der Rente
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sofern eine Grabstätte vorhanden ist, den Nachweis über das Nutzungsrecht
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Versicherungsunterlagen zur Auflösung bestehender Versicherungen
Es ist gut, die Daten von Freunden und Angehörigen im Vorfeld gesammelt zu haben. Dafür stellen wir Ihnen gern
unsere kostenlose Vorsorgemappe zur Verfügung.
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Krankenkasse
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Landes- oder Bundesversicherungsanstalt (LVA oder BfA)
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Kfz-Versicherung
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Bank oder Sparkasse
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Lebensversicherungsgesellschaft
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Arbeitgeber/ betriebliche Altersvorsorge
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Zeitungsverlage (Abonnements)
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Vereine
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weitere Versicherung (Hausrat, Haftpflicht etc.)
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Sonstige (Vermieter, Finanzamt, Steuerberater, Telefongesellschaft etc.)
Benötigte Unterlagen im Trauerfall
Informieren von Freunden und Angehörigen
Institutionen